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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stellungnahmen → Justizposse
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Der Bund für vereinfachte rechtschreibung nimmt stellung

Justizposse

Zu Balz Spörri, «Gemse oder Gämse? Jetzt entscheidet das Gericht», Sonntags-Zeitung, 30. 11. 1997

Nachweis unter presse und internet

E-post an die Sonntags-Zeitung, 4. 12. 1997

Zur neuen rechtschreibung kann man ja stehen wie man will, und der Bund für vereinfachte rechtschreibung (gegründet 1924) ist auch nicht glücklich. Aber eine justiz­komödie ist keine geeignete form der politischen auseinander­setzung. Alt land­rat Jacques Messeiller bedient sich dieses aus Amerika und neuerdings aus Deutsch­land bekannten mittels einfach noch ein bisschen unbeholfener. Es ist kaum zu glauben, dass ein gericht diese juxklage akzeptiert. Aber offenbar braucht es dazu weder ein rechts­subjekt noch einen tatbe­stand. Für anfänger in sachen staatskunde: Die konferenz der kantonalen erzie­hungs­direktoren ist, wie die bezeichnung sagt, ein gremium für den meinungs­aus­tausch. Es stellt den kantonalen erzie­hungs­direk­toren einen raum und ein sek­retariat zur verfügung, damit sie einander gegen­seitig empfehlen können, etwas zu tun; aber tun muss es jeder einzeln. Das wäre dann der tatbestand, aber der findet in Zürich, Ap­penzell usw. statt. Den raum und das sekretariat wird es nun nicht mehr brauchen, denn in zukunft wird man wohl in der zivil­abteilung des gerichts­krei­ses VIII Bern-Laupen konferieren, damit die richter bestimmen können, was die erziehungs­direktoren besprechen dürfen.

Es wird wohl so sein, dass letztlich das deutsche bundesverfassungs­gericht in Karls­ruhe auch für die Schweiz über die neuregelung entscheidet. Es erstaunt aber sehr, dass aus­gerechnet politisch rechts ste­hende kreise es gut finden, dass eine fremde gerichts­barkeit über uns bestimmt.

Für den Bund für vereinfachte rechtschreibung: Rolf Landolt, vorsitzer